item7
item7Talarmannchen10aitem7
item7Dr. Thorsten Junker RechtsanwaltTalarmannchen10a
item7
item7
item7
HomeAnwaltInformationKooperationKontaktImpressumDownload
item7
item7

Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs

Der Wortlaut des Gesetzes hindert den BGH nicht, mit Hilfe einer analogen Anwendung des § 354 Abs. 1 StPO auch über die dort geregelten Ausnahmefälle hinaus in der Sache selbst zu entscheiden. Die Kriterien dieser Rechtsprechungspraxis und die durch den BGH neu definierten Grenzen eigener Sachentscheidungen werden empirisch untersucht.

Hierfür wurden sämtliche mit einer Begründung versehenen veröffentlichten und unveröffentlichten Entscheidungen des BGH in Strafsachen von 1992 bis 1999 ausgewertet: Insgesamt 7170 Entscheidungen. Überraschend viele, nämlich insgesamt 1697 Entscheidungen enthielten eigene Sachenentscheidungen im Sinne des § 354 Abs. 1 StPO.

 

Inhaltsübersicht

A. Einleitung

I. Ziel der Untersuchung
II. Datenmaterial und Untersuchungsmethode

B. Auswertung der Entscheidungen

I. Inhalt und Grundlagen des § 354 I StPO
1. Freispruch
2. Einstellung
3. Absolute Strafe
4. Gesetzlich niedrigste Strafe
5. Absehen von Strafe

II. Das Überschreiten der durch § 354 I gesetzten Grenzen
1. Änderung des Schuldspruchs
2. Verurteilung statt Freispruch
3. Änderung des Rechtsfolgenausspruchs

C. Schlussfolgerungen

I. Bewertung der Untersuchungsergebniss
1. Zusammenfassung der Entscheidungspraxis
2. Konsequenzen der Entscheidungspraxis

II. Lösungsmodelle
1. Aktuelle Lösungsmodelle
2. Eigener Lösungsvorschlag

Literaturverzeichnis

Sachwortverzeichnis

 
 
Anwalt