![]() | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ![]() | |||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
![]() | ||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||||
Tätigkeitsschwerpunkte Rechtsanwalt Dr. Thorsten Junker konzentriert sich auf die Strafverteidigung. Er berät und verteidigt in allen Bereichen des Ordnungswidrigkeiten- und Strafrechts, insbesondere im Wirtschafts- und Steuerstrafrecht. Ein zentraler Tätigkeitsschwerpunkt ist auch das Revisionsrecht. Berufliche Laufbahn Studium der Rechtswissenschaften an der Universität Augsburg. Von 1996 bis Juni 2000 wissenschaftlicher Mitarbeiter und Rechtsanwalt in der Strafrechtskanzlei Prof. Dr. Widmaier und Rosenthal in Karlsruhe mit Tätigkeitsschwerpunkt Revision in Strafsachen zum Bundesgerichtshof. Zulassung zur Rechtsanwaltschaft seit dem Jahr 1999. Seit Juli 2000 selbstständiger Rechtsanwalt in Augsburg. Seit Dezember 2005 auch Fachanwalt für Strafrecht. Promotion im Jahr 2001 mit dem Thema: »Die Ausdehnung der eigenen Sachentscheidung in der strafrechtlichen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs.« Im Sommersemester 2005 und Wintersemester 2005/2006 Lehrbeauftragter der Juristischen Fakultät der Universität Augsburg, Lehrstuhl Prof. Dr. Helmut Satzger. Seit Wintersemester 2006 Lehrbeauftragter am Lehrstuhl von Prof. Dr. Henning Rosenau. Seit 2007 ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift "StRR - Strafrechtsreport. Bereits seit 2005 zudem ständiger Mitarbeiter der Fachzeitschrift "VRR - VerkehrsRechtsReport" im Bereich Verkehrsstraf- und Bußgeldrecht. Autor des Buches "Beweisantragsrecht im Strafprozess". Mitautor des Handbuchs für das straßenverkehrsrechtliche OWi-Verfahren. Seit 2006 Dozent bei ZORN Seminare für den Fachanwaltslehrgang Strafrecht (Thema: Vorbereitung der Hauptverhandlung und Verteidigung in der Hauptverhandlung) sowie Fortbildungskurse für Fachanwälte nach § 15 FAO. Mitgliedschaften | |||||
